Tagebuch
19.01.2006 - Forderung der Herausgabe von beschlagnahmten Gegenst?nde
Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart geht ein Antrag unseres Anwaltes RA Fischer mit folgenden Punkten ein:
1. s?mtliche Gegenst?nde, die nicht im Beschluss des LG Stuttgart vom 4.11.05 erw?hnt sind, wieder an die Beschuldigten herauszugeben.
Dazu z?hlen zum Beispiel Symbole die vom Verfassungschutz eindeutig als "nicht Strafbar" deklariert sind. Genau genommen, alle Symbole au?er das Hakenkreuz im Verbotszeichen.
2. Auskunft ob Auswertungen der beschlagnahmten Datentr?ger vorgenommen wurden.
3. das Ermittlungsverfahren nun z?gig abzuschlie?en.
Und sich festzulegen ob nun Anklage erhoben wird oder nicht.
» Anhang
· Dienstaufsichtbeschwerde verworfen 25-1-06.pdf
1. s?mtliche Gegenst?nde, die nicht im Beschluss des LG Stuttgart vom 4.11.05 erw?hnt sind, wieder an die Beschuldigten herauszugeben.
Dazu z?hlen zum Beispiel Symbole die vom Verfassungschutz eindeutig als "nicht Strafbar" deklariert sind. Genau genommen, alle Symbole au?er das Hakenkreuz im Verbotszeichen.
2. Auskunft ob Auswertungen der beschlagnahmten Datentr?ger vorgenommen wurden.
3. das Ermittlungsverfahren nun z?gig abzuschlie?en.
Und sich festzulegen ob nun Anklage erhoben wird oder nicht.
» Anhang
· Dienstaufsichtbeschwerde verworfen 25-1-06.pdf